Nicht erst mit der Einführung der DSGVO sondern auch schon im § 13 Abs. 7 TMG wurde ein Verstoß von unverschlüsselten Kontaktformularen gesehen. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit einer Abmahnung seit dem 25. Mai erneut gestiegen, sollten Personenbezogene Daten unverschlüsselt übertragen werden.

Daher bieten wir unseren Kunden standardmäßig Verschlüsselte Datenübertragung via TLS/SSL mit Let’s Encrypt Zertifikaten an.

In den Webseiteneinstellungen kann unter dem Reiter Domain SSL und Let’s Encrypt SSL aktiviert werden um die Webseite unter HTTPS mit einem gültigen Zertifikat verfügbar zu machen. Außerdem empfehlen wir auch um das Google Ranking zu verbessern auf die unverschlüsselte Version der Seite vollständig zu verzichten und automatisch zur verschlüsselten Version der Seite weiterzuleiten. Dazu kann im Reiter Umleitung die Option Rewrite HTTP to HTTPS gesetzt werden.


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